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Medizinische Versorgungszentren

Posted on Juni 24, 2008 by Wendt

Ein Medizinisches Versorgungszentrum, kurz MVZ, ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung. Für den Patienten ist eine solche Einrichtung mit einer Gemeinschaftspraxis vergleichbar. Im Gegensatz zur ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte entsteht bei einem MVZ kein direkter Dienstvertrag mit dem behandelnden Arzt, sondern mit dem MVZ an sich. Der Patient hat keinen Anspruch auf persönliche Behandlung durch einen der Ärzte im MVZ.

Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz wurden erstmals neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten ausdrücklich auch medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Durch die Zulassung von MVZ bestand erstmals die Möglichkeit, die ambulante Versorgung von Patienten auch durch angestellte Ärzte anzubieten.

Ein ähnliches Konstrukt wie die MVZ gab es schon in der DDR. Die Ärzte waren damals in sogenannten Polikliniken tätig. Diese Polikliniken wurden nach der Wiedervereinigung nahezu vollständig abgeschafft. Das gesetzgeberische Konzept der medizinischen Versorgungszentren hatte die ehemaligen Polikliniken zum Vorbild.

Bei der Bildung von MVZ, beim Eintritt oder Austritt einzelner Ärzte sind eine Vielzahl von Problemstellungen zu berücksichtigen. Die notwendigen MVZ Gutachten und die unbedingt empfehlenswerte Beratung bieten Dienstleister, die auf dieses Thema spezialisiert sind.

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