In fast allen Zellen des menschlichen Körpers befindet sich ein Zellkern, in dem die Erbinformationen enthalten sind. Diese liegen als Gen auf den Chromosomen. Jeder gesunde Mensch besitzt 2 x 23 Chromosomen. Jeweils eins stammt von der Mutter, das andere vom Vater.
Nur etwas 10% der DNS sind für die eigentliche Vererbung verantwortlich. Der restliche Teil der DNS ist bei jedem Menschen unterschiedlich. Diese 90% sind für einen Vaterschafttest interessant und werden dabei untersucht. Durch die Polymerasekettenreaktion (PCR) werden spezielle kurze DNS-Stücke vervielfältigt und anschließend erkennbar gemacht. Die Länge dieser DNA-Stücke ist individuell. Dadurch ist die Unterscheidung zwischen Menschen möglich. Ein Vaterschaftsgutachten beinhaltet dann eine komplizierte Berechnung, in die die Informationen über die DNA-Merkmale einfließen.
Da bei jedem Kind ein Erbanteil vom Vater stammt, muss ein Teil der DNS-Stückchen mit der Probe des Vaters identisch sein. Finden sich beim Gentest keine Übereinstimmungen, so ist derjenige, der die Probe abgegeben hat, mit Sicherheit nicht der Erzeuger des Kindes.