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Altersvorsorge mit der Rürup-Rente

Posted on Februar 10, 2012 by admin

Die Rürup-Rente gehört zu den sogenannten Basisrenten, deshalb weist sie einige Ähnlichkeiten zur gesetzlichen Rente auf. Sie ist steuerlich gefördert und bietet sich besonders für Selbständige an, die recht wenige Möglichkeiten haben, bei ihrer Altersvorsorge von Steuervorteilen zu profitieren. Doch grundsätzlich kommt eine Rürup-Rente für jeden in Frage, der sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchte.

Der größte Vorteil der Rürup-Rente besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit. Im Rahmen der Höchstbeträge sind die Beiträge zu einer Rürup-Rente als Sonderausgaben abziehbar. Die Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. In der Ansparphase dürfen maximal 74 Prozent von 20.000 Euro für Ledige steuerlich abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent und damit auf volle 20.000 Euro. Arbeitnehmer, die eine Rürup-Rente abschließen, mindern ihren abzugsfähigen Beitrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Die Rentenleistungen werden erst während des Rentenbezugs besteuert, man spricht deshalb von einer nachgelagerten Besteuerung. Maßgeblich für den Anteil der Rente, der der Besteuerung unterliegt, ist das Jahr des Renteneintritts. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2012 unterliegen 64 Prozent der Rentenleistung der Besteuerung.

Der Nachteil der Rürup-Rente ist, dass sie nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Es besteht kein Kapitalwahlrecht, die Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Außerdem ist eine Rürup-Rente an strenge Vorgaben gebunden. Wird der Vertrag vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen, darf die Auszahlung erst ab der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Ein Vertrag, der nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurde, darf erst nach dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Eine Rürup-Rente darf nicht vererbt, nicht beliehen und nicht verkauft werden. Aus dieser Regelung resultiert ein weiterer Vorteil. Die Rente wird bei einem Bezug von Hartz IV nicht als Vermögen angerechnet und bleibt dem Versicherten erhalten. Deshalb ist der Abschluss einer Rürup-Rente für jeden sinnvoll, der eine zusätzliche private Altersvorsorge abschließen möchte.

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