Interessante Infos zu vielen Themen

Neues Online Blog


Wozu und wie ein Testament machen?

Posted on Mai 25, 2011 by admin

Mit dem eigenen Tod oder mit dem Tod der nahen Angehörigen beschäftigt sich niemand gerne, denn solche Überlegungen sind schmerzhaft und unangenehm. Aus diesem Grund gibt es auch viele Unklarheiten und falsche Informationen rund um das Testament, jenes Schriftstück, das den Nachlaß des Verstorbenen regelt. Muss man das Testament von einem Notar aufsetzen lassen? Muss es handschriftlich erstellt werden? Brauche ich übrhaupt ein Testament? All das sind Fragen in diesem Zusammenhang.

Eindeutige und rechtsverbindliche Auskünfte können nur Notare oder Rechtsanwälte geben. Ganz besonders Notare sind die richtigen Ansprechpartner zur dem Thema. Diese arbeiten häufig auch als Testamentsvollstrecker, verwirklichen also den im Testament aufgeschriebenen Willen.Einige wichtige Punkte lassen sich aber auch klären, ohne den Notar zu konsultieren.

Verzichtet man auf den Notar, muss das Testament handschriftschriftlich niedergelegt werden. Ein Ausdruck vom Computer, der nur handschriftlich unterschrieben wurde, reicht nicht aus. Das Testament sollte auch unbedingt den vollständigen Namen des Verfassers und das Datum der Erstellung enthalten, um Unklarheiten zu vermeiden.

Ganz besonders wichtig ist das Datum, denn es gilt immer das zuletzt vefasste Testament, sofern mehrere Testamente vorliegen.

Empfehlenswert ist ein Testament drundsätzlich immer, wenn man selbst bestimmen möchte, was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert. Ist nämlich kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge und diese hat ihre Tücken. Stirbt zum Beispiel ein Ehepartner, erbt nicht etwa der Überlebende das gesamte Vermögen, sondern der Überlebende und die Kinder zu gleichen Teilen. Besteht nun eines der Kinder auf der Auszahlung seines Erbteils, muss eventuell das gemeinsame Haus verkauft werden, um das Kind auszuzahlen. Mit einem Testament, dass den Ehepartner als Alleinerben einsetzt, läßt sich das vermeiden. Bei kinderlosen Ehepaaren gibt es ähnliche Probleme. Dort haben die Verwandten des Verstorbenen Ehepartners Erbrechte und versuchen ggf. diese durchzusetzen.

Die Einbeziehung eines Notars ist nicht zwingend notwendig und bei kleinen Vermögen sicherlich verzichtbar. Ist das zu verteilende Vermögen größer, gibt es schon zu Lebzeiten Streitigkeiten in der Familie oder spielt Grundbesitz eine Rolle, empfiehlt es sich aber, den rat eines Notars einzuholen und diesen auch das Testament verfassen zu lassen.

Notare in Kiel:

 

Comments are closed.




↑ Top