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Neue Richtlinie für Verbraucher gegen Online-Abzocke

Posted on Juli 05, 2011 by admin

Die neue EU-Richtlinie soll das Aus für Online-Betrüger bedeuten und den Internetnutzern vor diversen Kostenfallen im World Wide Web schützen.

Die Europäische Kommission schlug der Öffentlichkeit bereits im Oktober 2008 eine Richtlinie vor, die die Internetbenutzer vor Abzock-Aktionen wie zum Beispiel Telefonwerbung und kostenpflichtigen Abofallen schützen soll. Über zwei Jahre lang haben der Rat der EU-Kommission und das Europäisches Parlament über diesen Vorschlag heftig diskutiert und das Ergebnis zeigt gute, sowie auch einige schlechte Seiten für die Nutzer des Internets. Es wurden zwei bereits existierende EU-Richtlinien im Europaparlament verfasst und einheitliche Rechte für Mitgliedstaaten der EU geschaffen.

Mit der sogenannten „Button-Lösung” sollen zukünftig bisher verschleierte kostenpflichtige Dienste durch einen zusätzlichen, verpflichteten Knopfdruck des Kunden bestätigt werden. Somit soll klar herausgestellt werden, dass der Internetnutzer eine Dienstleistung wie ein Abo wirklich bestellen will. Dabei wird der Anbieter verpflichtet, alle Kosten klar und detailliert für den Kunden aufzulisten, sodass keine Missverständnisse entstehen können.

Des Weiteren sind weitere Regelungen aktiv geworden, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Händler während der Gewährleistungsfrist für die Käufer telefonisch zum Ortstarif erreichbar sein müssen. Ebenso wurde ein auf ganz Europa ausgeweitetes Widerrufsrecht erstellt. Somit haben die Verbraucher nun 14 Tage Zeit, einen Kauf unbegründet rückgängig zu machen.

Käufer in Deutschland werden jedoch auch eine Beschneidung hinnehmen müssen. Künftig wird das Widerrufsrecht nach 12 Monaten annulliert, selbst wenn der Kunde nicht über dieses informiert wurde. Händler dürfen hinzukommend ihren darüber informierten Kunden die Rücksendekosten unter, sowie über einen Warenwert von 40,-€ auferlegen. Demnach ist zukünftig zu vermuten, dass die Online-Händler mehr und mehr von den hohen Rücksendekosten Abstand nehmen und diese dem Käufer auferlegen.

Das Thema Telefonwerbung ist allerdings weiterhin offen. Bislang wurde noch keine europaweit einheitliche Lösung getroffen, die Verbraucher davor schützt.

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